Ausgabe 01/2024

Die beiden grossen Sportereignisse, die Fussball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland (14. Juni bis zum 14. Juli) und die Olympischen Sommerspiele in Paris (26. Juli bis zum 11. August), bilden in diesem Jahr die sportlichen Schwerpunkte insbesondere auf dem europäischen Kontinent. Mit einzelnen Facetten dieser Veranstaltungen befasst sich die aktuelle Ausgabe von «Causa Sport». Thematisiert wird etwa aus juristischer Sicht unmittelbar der Aspekt «Video Assistent Referee» («VAR») und mittelbar die Aktivitäten der Schiedsrichter im Allgemeinen. Die verkabelten und technisch überwachten Referees haben viel von ihrer Autorität und Durchschlagskraft auf den Spielfeldern eingebüsst, wie das Kontinental-Turnier gezeigt hat.
Entscheidungen der Unparteiischen werden hinterfragt, in Zweifel gezogen, durch Dritte überprüft und in epischer Breite diskutiert. Apropos Diskussionen: Das schwatzhafte Unwesen im Fussball hat derartige Ausmasse angenommen, dass sogar diese Diskussionskultur in geordnete Bahnen gelenkt werden musste, konkret mit der Einführung sog. «Kapitänsregel». Diese besagt, dass nur noch die Captains (Spielführer) mit dem Schiedsrichter diskutieren dürfen, hingegen nicht mehr die Spieler. Ins Kreuzfeuer der Kritik geriet an der Europameisterschaft erneut der «Video Assistant Referee» («VAR»), eine Einrichtung, welche dem Spielleiter die Spontaneität nimmt, aber dennoch der Gerechtigkeit im Fussball nicht zum Durchbruch verhilft. So ist auch heute noch unklar, ob Schiedsrichter Anthony Taylor in der Partie Spanien gegen Deutschland ein unerlaubtes Handspiel (war es das?) des Spaniers Marc Cucurella als Foul im Straftraum hätte pfeifen müssen. Deutschland sprach von Betruf und forderte eine Spielwiederholung, doch es blieb dabei, dass Deutschland aus dem Turnier ausschied. Grundsätzlich wurde ausgeblendet, dass auch ein gepfiffener Penalty nicht unbedingt ein Tor zur Folge haben muss (vgl. den Schweizer Manuel Akanji, der einen solchen Penalty gegen England unglücklicherweise verschoss). Spanien holte sich souverän den Europameister-Titel. Der bemitleidenswerte Marc Cucurella, der leidlich wenig dafür konnte, dass der Schiedsrichter bei der umstrittenen Aktion keinen Elfmeter gegen Spanien verhängte, wurde zum «Buhmann» des Turniers. Bis zum Abpfiff des Finalspiels wurde er vor allem von den Deutschen Zuschauerinnen und Zuschauern gnadenlos ausgepfiffen, sobald er am Ball war.

Diskussionen entbrannten auch um die Olympischen Spiele in Paris. Eine zentrale Frage bildete vorab das Faktum, dass z.B. die Paris Bürgermeisterin Anna Hidalgo seit Monaten erklärte, keine Athletinnen und Athleten aus dem kriegsführenden Russland an den Spielen in der Stadt der Liebe dulden zu wollen. Das Internationale Olympische Komitee (IOK), bekannt für seine Winkelzüge und Taschenspieler-Tricks, hat dann einen eleganten (Aus-)Weg gefunden, um dennoch 15 russische Athletinnen und Athleten an Olympia teilnehmen zu lassen. Diese starteten unter «neutraler Flagge».

Ein weiterer Schwerpunkt des Sportgeschehens bildete die Ankündigung (oder war es eine Drohung?) des Fussball-Weltverbandes (FIFA), den Sitz des als Verein nach Schweizerischem Recht organisierten Internationalen Verbandes demnächst von Zürich in ein anderes Land verlegen zu wollen. Dieses sport-politische Thema wird die Welt wohl auch in Zukunft beschäftigen.

In der neusten Ausgabe von «Causa Sport» werden, wie gewohnt, auch zahlreiche Gerichtsurteile zu sportlichen Sachverhalten wiedergegeben und kommentiert.

Causa Sport digital 1/2024 kann über Swisslex (Schweiz), manz.rdb.at (Österreich) sowie Duncker & Humblot (Deutschland) abgerufen werden.

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Ausgabe 03/2023

In der letzten Ausgabe von «Causa Sport», seit diesem Jahr 2023 in digitaler Form, wird u.a. ein Blick zurück gewagt. In einer Welt, in der Kriege, Unfrieden, Hass, Not und Elend vorherrschen, ist es teils nicht einfach, Normalität im Sport zu mimen. In solchen Umfeldern wird die Lust am Sport logischerweise marginalisiert. Nach wie vor wird dieser vom durch Russland angezettelten, verbrecherischen Ukraine-Krieg beherrscht und beeinflusst. Die Sport-Politik tut sich entsprechend schwer. Zudem wirft das Jahr 2024 seine Schatten voraus, etwa bezüglich der Olympischen Sommerspiele, die vom 26. Juli bis 11. August 2024 in Paris stattfinden werden. Die Bürgermeisterin der Stadt an der Seine, Anne Hidalgo, hat vor nicht allzu langer Zeit erklärt und diese Aussage kürzlich wieder bekräftigt, es nicht zulassen zu wollen, dass russische und weissrussische Athletinnen und Athleten in der Stadt der Liebe «friedliche» Wettkämpfe, etwa auch gegen Ukrainerinnen und Ukrainern, bestreiten. Das Internationale Olympische Komitee (IOK) erklärte allerdings vor einigen Wochen, dass die Zulassung dieser Sportlerinnen und Sportler als neutrale Teilnehmende denkbar und möglich sei. Die abschliessenden Nominierungsentscheide haben aber die internationalen Sport-Fachverbände zu treffen; das IOK hat die «heisse Kartoffel» an die internationalen Verbände weitergereicht. Ein Spannungsfeld zwischen den Gastgebern der Spiele in Paris und dem organisierten, olympischen Sport ist vorprogrammiert. Wie es sich zudem verhält, wenn in Paris israelische und palästinensische Sportlerinnen und Sportler aufeinandertreffen, wird sowohl mit Spannung als auch mit Besorgnis zu verfolgen sein. Sicher ist: Noch nie wurden im Rahmen von Olympischen Spielen derartige Sicherheitsvorkehren notwendig, wie nun in Paris im kommenden Sommer. Diese Thematik wird in «Causa Sport» 3/2023 angesprochen.

Im Übrigen wird die Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2034 beleuchtet. Wird demnächst aus der FIFA-Zentrale in Zürich zu vernehmen sein: «And the winner is … Saudi Arabia!»? So jedenfalls sieht dies der FIFA-Präsident, welcher der Welt die Vergabe dieser WM-Endrunde wie eine frohe Weihnachtsbotschaft bereits verkündet hat. Dass dies vereinsrechtlich (die FIFA ist ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB) an sich nicht angeht, wird in einem Grundsatz-Beitrag erörtert.

Im Rahmen einer umfassenden Betrachtung werden überdies detailliert Massnahmen gegen Doping-Missbräuche behandelt. Anhand von Gerichtsentscheiden wird im Weiteren die Thematik der Organtätigkeit in den Verbänden (Art. 55 ZGB) behandelt. Nicht immer einfach zu differenzieren ist, ob in einem konkreten Fall Vereins- oder Verbands-Entscheide vorliegen, oder etwa doch (Schiedsgerichts-)Urteile. Bei Entscheiden des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ist dies oft schwierig nachzuvollziehen. Die Verfassungsmässigkeit von Netzsperren ausländischer Online-Geldspielangeboten wird zudem anhand eines Bundesgerichts-Urteils behandelt.

Causa Sport 3/2023 digital kann über Swisslex (Schweiz), über die Manz-Rechtsdatenbank (Österreich) und über den Verlag Duncker & Humblot (D) abgerufen werden.

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