Ausgabe 01/2024

Die beiden grossen Sportereignisse, die Fussball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland (14. Juni bis zum 14. Juli) und die Olympischen Sommerspiele in Paris (26. Juli bis zum 11. August), bilden in diesem Jahr die sportlichen Schwerpunkte insbesondere auf dem europäischen Kontinent. Mit einzelnen Facetten dieser Veranstaltungen befasst sich die aktuelle Ausgabe von «Causa Sport». Thematisiert wird etwa aus juristischer Sicht unmittelbar der Aspekt «Video Assistent Referee» («VAR») und mittelbar die Aktivitäten der Schiedsrichter im Allgemeinen. Die verkabelten und technisch überwachten Referees haben viel von ihrer Autorität und Durchschlagskraft auf den Spielfeldern eingebüsst, wie das Kontinental-Turnier gezeigt hat.
Entscheidungen der Unparteiischen werden hinterfragt, in Zweifel gezogen, durch Dritte überprüft und in epischer Breite diskutiert. Apropos Diskussionen: Das schwatzhafte Unwesen im Fussball hat derartige Ausmasse angenommen, dass sogar diese Diskussionskultur in geordnete Bahnen gelenkt werden musste, konkret mit der Einführung sog. «Kapitänsregel». Diese besagt, dass nur noch die Captains (Spielführer) mit dem Schiedsrichter diskutieren dürfen, hingegen nicht mehr die Spieler. Ins Kreuzfeuer der Kritik geriet an der Europameisterschaft erneut der «Video Assistant Referee» («VAR»), eine Einrichtung, welche dem Spielleiter die Spontaneität nimmt, aber dennoch der Gerechtigkeit im Fussball nicht zum Durchbruch verhilft. So ist auch heute noch unklar, ob Schiedsrichter Anthony Taylor in der Partie Spanien gegen Deutschland ein unerlaubtes Handspiel (war es das?) des Spaniers Marc Cucurella als Foul im Straftraum hätte pfeifen müssen. Deutschland sprach von Betruf und forderte eine Spielwiederholung, doch es blieb dabei, dass Deutschland aus dem Turnier ausschied. Grundsätzlich wurde ausgeblendet, dass auch ein gepfiffener Penalty nicht unbedingt ein Tor zur Folge haben muss (vgl. den Schweizer Manuel Akanji, der einen solchen Penalty gegen England unglücklicherweise verschoss). Spanien holte sich souverän den Europameister-Titel. Der bemitleidenswerte Marc Cucurella, der leidlich wenig dafür konnte, dass der Schiedsrichter bei der umstrittenen Aktion keinen Elfmeter gegen Spanien verhängte, wurde zum «Buhmann» des Turniers. Bis zum Abpfiff des Finalspiels wurde er vor allem von den Deutschen Zuschauerinnen und Zuschauern gnadenlos ausgepfiffen, sobald er am Ball war.

Diskussionen entbrannten auch um die Olympischen Spiele in Paris. Eine zentrale Frage bildete vorab das Faktum, dass z.B. die Paris Bürgermeisterin Anna Hidalgo seit Monaten erklärte, keine Athletinnen und Athleten aus dem kriegsführenden Russland an den Spielen in der Stadt der Liebe dulden zu wollen. Das Internationale Olympische Komitee (IOK), bekannt für seine Winkelzüge und Taschenspieler-Tricks, hat dann einen eleganten (Aus-)Weg gefunden, um dennoch 15 russische Athletinnen und Athleten an Olympia teilnehmen zu lassen. Diese starteten unter «neutraler Flagge».

Ein weiterer Schwerpunkt des Sportgeschehens bildete die Ankündigung (oder war es eine Drohung?) des Fussball-Weltverbandes (FIFA), den Sitz des als Verein nach Schweizerischem Recht organisierten Internationalen Verbandes demnächst von Zürich in ein anderes Land verlegen zu wollen. Dieses sport-politische Thema wird die Welt wohl auch in Zukunft beschäftigen.

In der neusten Ausgabe von «Causa Sport» werden, wie gewohnt, auch zahlreiche Gerichtsurteile zu sportlichen Sachverhalten wiedergegeben und kommentiert.

Causa Sport digital 1/2024 kann über Swisslex (Schweiz), manz.rdb.at (Österreich) sowie Duncker & Humblot (Deutschland) abgerufen werden.

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Ausgabe 03/2023

In der letzten Ausgabe von «Causa Sport», seit diesem Jahr 2023 in digitaler Form, wird u.a. ein Blick zurück gewagt. In einer Welt, in der Kriege, Unfrieden, Hass, Not und Elend vorherrschen, ist es teils nicht einfach, Normalität im Sport zu mimen. In solchen Umfeldern wird die Lust am Sport logischerweise marginalisiert. Nach wie vor wird dieser vom durch Russland angezettelten, verbrecherischen Ukraine-Krieg beherrscht und beeinflusst. Die Sport-Politik tut sich entsprechend schwer. Zudem wirft das Jahr 2024 seine Schatten voraus, etwa bezüglich der Olympischen Sommerspiele, die vom 26. Juli bis 11. August 2024 in Paris stattfinden werden. Die Bürgermeisterin der Stadt an der Seine, Anne Hidalgo, hat vor nicht allzu langer Zeit erklärt und diese Aussage kürzlich wieder bekräftigt, es nicht zulassen zu wollen, dass russische und weissrussische Athletinnen und Athleten in der Stadt der Liebe «friedliche» Wettkämpfe, etwa auch gegen Ukrainerinnen und Ukrainern, bestreiten. Das Internationale Olympische Komitee (IOK) erklärte allerdings vor einigen Wochen, dass die Zulassung dieser Sportlerinnen und Sportler als neutrale Teilnehmende denkbar und möglich sei. Die abschliessenden Nominierungsentscheide haben aber die internationalen Sport-Fachverbände zu treffen; das IOK hat die «heisse Kartoffel» an die internationalen Verbände weitergereicht. Ein Spannungsfeld zwischen den Gastgebern der Spiele in Paris und dem organisierten, olympischen Sport ist vorprogrammiert. Wie es sich zudem verhält, wenn in Paris israelische und palästinensische Sportlerinnen und Sportler aufeinandertreffen, wird sowohl mit Spannung als auch mit Besorgnis zu verfolgen sein. Sicher ist: Noch nie wurden im Rahmen von Olympischen Spielen derartige Sicherheitsvorkehren notwendig, wie nun in Paris im kommenden Sommer. Diese Thematik wird in «Causa Sport» 3/2023 angesprochen.

Im Übrigen wird die Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2034 beleuchtet. Wird demnächst aus der FIFA-Zentrale in Zürich zu vernehmen sein: «And the winner is … Saudi Arabia!»? So jedenfalls sieht dies der FIFA-Präsident, welcher der Welt die Vergabe dieser WM-Endrunde wie eine frohe Weihnachtsbotschaft bereits verkündet hat. Dass dies vereinsrechtlich (die FIFA ist ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB) an sich nicht angeht, wird in einem Grundsatz-Beitrag erörtert.

Im Rahmen einer umfassenden Betrachtung werden überdies detailliert Massnahmen gegen Doping-Missbräuche behandelt. Anhand von Gerichtsentscheiden wird im Weiteren die Thematik der Organtätigkeit in den Verbänden (Art. 55 ZGB) behandelt. Nicht immer einfach zu differenzieren ist, ob in einem konkreten Fall Vereins- oder Verbands-Entscheide vorliegen, oder etwa doch (Schiedsgerichts-)Urteile. Bei Entscheiden des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ist dies oft schwierig nachzuvollziehen. Die Verfassungsmässigkeit von Netzsperren ausländischer Online-Geldspielangeboten wird zudem anhand eines Bundesgerichts-Urteils behandelt.

Causa Sport 3/2023 digital kann über Swisslex (Schweiz), über die Manz-Rechtsdatenbank (Österreich) und über den Verlag Duncker & Humblot (D) abgerufen werden.

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Ausgabe 02/2023

In einer Welt, in der immer mehr Kriege geführt werden, Unfrieden herrscht und das Chaos regiert, ist es schwierig, sich auf die ehemals «schönste Nebensache der Welt», den Sport, zu konzentrieren. In diesem Sinne erfolgt der Einstieg in die Ausgabe 2/2023 von Causa Sport alles andere als unbeschwert. Auch wenn es bei in diesem Hauen und Stechen rundherum auf der Welt erklärtermassen schwer fällt: Das Leben und damit auch das «Sport-Leben» gehen weiter; wie lange noch, ist unbestimmt und ungewiss. Noch nie hatte das Schlagwort «carpe diem» im Sinne des römischen Dichters Horaz (eigentlich Quintus Horatius Flaccus) einen derart hohen Stellenwert.
Causa Sport 2/2023 befasst sich u.a. mit dem «eSport», wobei dabei Fragen der Besteuerung und des Sozialversicherungsrechts im Vordergrund stehen. Die Besteuerung von Gewinnen aus online-Poker bildet ein weiterer Behandlungs-Schwerpunkt.
Die Spielervermittler-Regelung im Fussball mit Blick auf Art. 101 (Kartellverbot) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sorgt nach wie vor für Diskussionen und Gesprächsstoff; der Deutsche Bundesgerichtshof hat in dieser Sache einen bemerkenswerten Entscheid getroffen. Ein grosses Thema bilden auch die gesetzlichen Massnahmen gegen Wettkampfmanipulationen; am Beispiel der Schweiz, dem Sitz der wichtigsten Internationalen Sportverbände und des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), wird ein Rückblick über die letzten fünf Jahre vorgenommen. Im Weiteren haben Gerichtsentscheide diverse Themenbereiche zum Gegenstand. So den Pferdesport, das Basketball-Spiel, Aktivitäten mit dem Mountainbike, usw. Aus aktuellem Anlass macht sich ein Medienschaffender Gedanken zum Umstand, dass es immer mehr, vor allem alternde Fussballstars, nach Saudi-Arabien zieht, das Land, das nach Meinung des Weltfussballverbandes FIFA 2034 die Fussball-WM-Endrunde austragen soll. Dem Titel: «Fussballspielen für den Schurkenstaat» ist nicht mehr viel beizufügen.
Die aktuelle Ausgabe von «Causa Sport ist über die Rechts-Datenbanken von «Swisslex» (Schweiz), von «Manz» (Österreich) und von «Duncker & Humblot» abrufbar.

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Ausgabe 01/2023

Seit 2004 erscheint die Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» in gedruckter Form. Damit ist nun Schluss: Ab diesem Jahr (20. Jahrgang) wird die Fachzeitschrift neu einzig in digitaler Form produziert und über die Rechtsportale von «Swisslex» (Zürich), «rdb.at» (Wien) sowie «Duncker & Humblot» (Berlin) verbreitet. Der Inhalt wird dreimal jährlich, jeweils zum Trimesterende (erstmals per 30. April 2023), veröffentlicht. In der aktuellen, ersten Ausgabe der digitalen Version von «Causa Sport» finden sich Kurz-Beiträge zu Interdependenzen zwischen dem Tribunal Arbitral du Sport (TAF) und dem Träger des Internationalen Sportgerichtshofs (ICAS), zur Diskriminierungs-Thematik von Bundesligaschiedsrichtern durch die DFB-Altersgrenze sowie zur strafrechtlichen Beurteilung der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB) durch FIFA-Exponenten im Zusammenhang mit dem mondänen Museum des Internationalen Fussballverbandes im Zürcher Enge-Quartier. Gerichtsentscheide und Publikationsbesprechungen runden die Erstausgabe von «Causa Sport digital» ab. Gerichtsurteile werden nicht wie bis anhin durchwegs integral wiedergegeben, sondern nur insoweit, als die entsprechenden Inhalte nicht anderweitig abgerufen werden können.

«Causa Sport digital» wird ab dem laufenden, 20. Jahrgang von einem spezialisierten und insbesondere sportrechtlich versierten Redaktionsteam produziert. Allfällige, weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage von «Causa Sport», «www.causasport.org».

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